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Time Timer Produkte als erstattungsfähiges Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenkassen

Time Timer für Autismus & ADHS-Patienten

Der Time Timer ist ein visuelles Therapie-Hilfsmittel für Kinder und Erwachsene mit besonderen Bedürfnissen, z.B. ADHS oder Autismus und Asperger-Syndrom.

Lernuhren und Tagesablaufplaner mit akustischen Signal unterstützen das Konzept vom abstrakten Zeitbegriff zu verstehen. Die Time Timer Produkte vermitteln Zuverlässigkeit und geordnete Tagesstrukturen. Durch das Sichtbarmachen des Zeitablaufs, dank patentierter roter Scheibe auf dem Zifferblatt, werden Zeitgefühl und Zeitverständnis entwickelt und gefördert.

Die Fähigkeit, Zeit zu fühlen und zu spüren, z.B. wie lange eine bestimmte Zeitspanne oder Aufgabe andauert, ist eine wichtige Grundfertigkeit und Voraussetzung dafür, den Umgang mit der Zeit zu erlernen.

Große Herausforderungen können in mehrere kleine Aufgaben aufgeteilt werden. Um einen zur Verfügung stehenden Zeitrahmen sinnvoll nutzen zu könne, muss ein Gefühl für die Geschwindigkeit des Zeitablaufs zu entwickeln. Durch strukturierte zeitliche Abläufe werden Selbstorganisation und Zeitmanagement gefördert.

Erstattungsfähige Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenkassen

Erstattungsfähige Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 139 SGB V) nach Produktgruppen gegliedert aufgeführt. Im Verzeichnis aufgeführt sind Hilfsmittel, für die die Kranken- und Pflegekassen Kosten übernehmen. Das Hilfsmittelverzeichnis ist nicht abschließend, sodass im Einzelfall auch weitere Hilfsmittel von der Krankenkasse übernommen werden können. Wird ein Hilfsmittel von der Krankenkasse abgelehnt, kann gegen diese Entscheidung innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Die Time Timer Produkte können als Kommunikationshilfe für Autismus und ADHS-Patienten durch die gesetzlichen Krankenkasse erstattungsfähig sein. Mehrere Ärzte in Deutschland beschäftigen sich derzeit mit der Prüfung einer möglichen Verordnungs- und Rezeptfähigkeit von Time Timer Produkten als Hilfsmittel für Autismus und ADHS-Patienten. Eine offizielle Kategorisierung und Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis durch die gesetzlichen Krankenkassen steht noch aus.

Unabhängig hiervon können sich gesetzlich Versicherte bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob sie freiwillig weitere Hilfsmittel erstattet (§ 11 Abs. 6 SGB V). Voraussetzung für eine Erstattungsfähigkeit ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) diese Hilfsmittel nicht von der freiwilligen Erstattung durch die Krankenkasse ausgeschlossen hat.

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